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RG, 01.11.1940 - 4 D 255/40 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Die von einer "Amtsperson" i. S. des § 10 Abs. 3 Nr. 1 und 2 DurchfVO. z. SchlachtStG. v. 26. September 1937 unterzeichnete Verwiegungsbescheinigung ist eine öffentliche Urkunde.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 74, 370
Wird zitiert von ...
- BayObLG, 13.06.1989 - RReg. 4 St 206/88 An der Beweiskraft für und gegen jedermann' fehlt es also nicht schon deswegen, weil sich vorliegend das Beweisinteresse an der Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung praktisch auf den Unternehmer, den außengebietlichen Abnehmer und die Finanzbehörde bezieht (…Dreher-Tröndle, StGB, 43. Aufl., § 271 Rdnr. 8;… Tröndle, in: LK, § 271 Rdnr. 23; vgl. auch BGHSt 26, 9 = NJW 1975, 176 zum Fahrzeugschein, der nur zuständigen Personen' zur Kontrolle vorzulegen ist; vgl. ferner RGSt 74, 370).